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Empfohlen statt befohlen


In Deutschland gilt auf einigen Autobahnabschnitten nur eine Geschwindigkeitsempfehlung anstelle einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese Empfehlung beträgt 130 km/h bei günstigen Verhältnissen. Ein Verstoß stellt zwar keine Ordnungswidrigkeit dar, kann im Falle eines Unfalls jedoch zu einer Mithaftung führen.

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Bildquelle: Unsplash

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